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Verbandssatzung

Der TBN hat sich aufgrund der Art. 17 ff. KommZG (Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit) gebildet und erledigt die ihm übertragenen Aufgaben im räumlichen Wirkungskreis seiner Verbandsmitglieder, Art. 18 KommZG, Art. 19 Abs. 1 Nr. 2 KommZG i. V. m. § 3 der Verbandssatzung des TBN vom 27. November 2013, zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom 14. Mai 2021.

Die vollständige Verbandssatzung können Sie hier herunterladen: Verbandssatzung als PDF

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