Aufgabe
Die Beseitigung tierischer Nebenprodukte (Tierkörperteile, tierische Erzeugnisse und verendete Tiere) ist in Bayern eine Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Es besteht der gesetzliche Auftrag für eine lückenlose Entsorgung. Diese müssen unschädlich beseitigt werden, um die Gesundheit von Menschen und Tierbestände (Seuchengefahr) nicht zu gefährden. Ohne diese Entsorgung wäre die heutige Schlachtindustrie sowie die moderne Tierhaltung nicht denkbar.
Im nordbayerischen Raum haben sich die beseitigungspflichtigen Kommunen zu zwei Zweckverbänden zusammengeschlossen – zum Zweckverband Tierkörperbeseitigung Nordbayern (TBN) mit Sitz in Bamberg und zum Zweckverband Tierkörperbeseitigung Unterfranken (TKVU) mit Sitz in Bad Kissingen.
Beide Verbände bedienen sich dem Verarbeitungsbetrieb Tierischer Nebenprodukte (VTN) in Walsdorf, Landkreis Bamberg. Diese Anlage befindet sich im Eigentum des TBN und wird von diesem in eigener Regie betrieben. Der TBN erfüllt dabei seine Aufgabe ohne Gewinnabsicht und entsorgt das unterfränkische Verbandsgebiet gegen Kostenerstattung.
Luftaufnahme VTN Walsdorf