Abrechnungsgrundlage
Die Abrechnungsgrundlage ist die Entgeltliste in Verbindung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des TBN.
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Vieh im Sinne des TierGesG
Die Kosten der Abholung und Verarbeitung verendeten oder sonstig getötetem Vieh* im Sinne des Tiergesundheitsgesetzes, das nicht der Schlachtung zugeführt wird, werden zu einem Drittel von den Verbandsmitgliedern getragen. Die Kunden (Viehbesitzer/Auftraggeber) bezahlen ein Entgelt in Höhe von 25 % der Verarbeitungskosten vom VTN Walsdorf. Die Abrechnung der Kunden erfolgt quartalsweise zzgl. der Verwaltungskosten**. Die restlichen Kosten trägt die Bayerische Tierseuchenkasse.
Nachfolgend aufgeführte verendete landwirtschaftliche Nutztiere werden durch den TBN gegenüber dem Tierhalter grundsätzlich kostenfrei abgeholt und beseitigt, da diese der gesetzlichen Testpflicht auf TSE oder BSE unterliegen:
- Rinder über 48 Monate,
- Schafe über 18 Monate und
- Ziegen über 18 Monate.
Zudem werden Tiere, die auf Grund einer anzeigepflichtigen Tierseuche verendet sind oder getötet wurden, kostenfrei entsorgt.
*Vieh:
a) Pferde, Esel, Maulesel, Maultiere, Zebras und Zebroide,
b) Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel,
c) Schafe und Ziegen,
d) Schweine,
e) Hasen, Kaninchen,
f) Enten, Fasane, Gänse, Hühner, Laufvögel, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner und Wachteln,
g) Gehegewild,
h) Kameliden.
**Sie können die Verwaltungskosten reduzieren (vgl. Entgeltliste):
- wenn Sie eine Rechnungszustellung per Mail zustimmen oder
- am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen.
Kommen Sie gerne auf uns zu!
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restliche Tierkadaver und Schlachtabfälle
Die Entsorgungskosten der restlichen Tierkadaver, die nicht unter "Vieh im Sinne des TierGesG" fallen, und von Schlachtabfällen sind vom Besitzer/Auftraggeber zu tragen.
Es erfolgt eine monatliche Abrechnung.