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1. Januar 2025

Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wir werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum 1. Januar 2025 anpassen. Geändert werden die Pflichten der Benutzer (§ 7), die Erhöhung des Verunreinigungszuschlages (§ 8 Abs. 3), die Haftung/Unterbrechung der Abfuhr (§ 12) und die Regelung im Zusammenhang mit der Durchführung von Sektionen (§ 15).

Hier finden Sie die angepassten AGB und ab 1. Januar 2025 dann unter "Kosten".

 

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